|   1. Was kostet ein Wertermittlungsgutachten? 
            
              Das Honorar zur Erstellung eines Wertermittlungsgutachtens richtet 
              sich nach der Honorarordnung für 
              Architekten und Ingenieure (HOAI), § 34. Die Höhe des 
              Honorars wird bestimmt durch den ermittelten 
              Verkehrswert sowie den Schwierigkeitsgrad. 
              Außerdem besteht die Möglichkeit, ein Zeithonorar zu 
              vereinbaren. 
              Die Höhe der Honorarkosten können Sie vorab bei uns erfragen. 
             
              2. Welche Unterlagen sind für die Gutachtenerstellung erforderlich? 
            
              Wir informieren Sie bei einem ersten Beratungsgespräch über 
              die Unterlagen, die für die Gutachtenerstellung 
              erforderlich sind. Grundsätzlich können, falls Sie die 
              Unterlagen nicht vorliegen haben, diese 
              durch uns beschafft werden. 
             
              3. Muss für den geplanten Kauf einer Immobilie ein Gutachten 
              erstellt werden? 
            
              Grundsätzlich nein, falls Sie am Kauf einer Eigentumswohnung 
              oder eines Einfamilienhauses interessiert 
              sind, führen wir eine sogenannte Kaufberatung durch. Bei einer 
              Ortsbesichtigung der Immobilie wird die 
              Bausubstanz und die Ausstattung begutachtet. Außerdem prüfen 
              wir alle kaufentscheidungsrelevanten 
              Eigenschaften der Immobilie und erteilen Ihnen auf Wunsch mündliche 
              und schriftliche Auskunft. 
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